BAV direkt: Abbau des 3. Geldspielgerätes in der Gastronomie spätestens am 09.11.2019

Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

Bezugnehmend auf das Rundschreiben des Fachverbandes Gastronomie Aufstellunternehmer e.V. (FGA) (Anlage) weisen wir nochmals darauf hin, dass zum 10.11.2019 die 5-jährige Übergangsfrist zur Reduzierung der zulässigen Anzahl von Geldspielgeräten abläuft (Art. 5 i.V.m. Art. 7 Abs. 5 der 6. SpielV).
In der Gastronomie dürfen ab diesem Tag nur noch maximal 2 Geldspielgeräte aufgestellt werden (§ 3 Abs. 1 S. 1 SpielV).

Da diese Regelung am 10.11.2019, 0.00 Uhr, in Kraft tritt, dürfen ab 0.00 Uhr dieses Tages nur noch maximal 2 Geldspielgeräte aufgestellt werden.

Das 3. Geldspielgerät muss also spätestens am 09.11.2019 und ausnahmslos aus dem Gastraum entfernt werden.
Lediglich die Außerbetriebnahme ist nicht ausreichend. Im Falle des Weiterbetriebs als auch des Nichtentfernens eines 3. Geldspielgerätes drohen empfindliche Bußgelder, die die gewerberechtliche Zuverlässigkeit infrage stellen können.

Anderslautende Gerüchte, die eine Aufstellung des dritten Gerätes nach diesem Datum als zulässig erachten, entsprechen nicht der aktuellen Gesetzeslage.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der gesetzlichen Änderung ab dem 10.11.2019 mit vermehrten Kontrollen zu rechnen ist.
Ein Weiterbetrieb des dritten Geräts kann die Geeignetheitsbescheinigung für den konkreten Aufstellort insgesamt gefährden.

Mit freundlichen Grüßen

Bayerischer Automaten Verband e.V.

RS 3. Gerät Gasto

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