BAV-RS: Änderungen der Vollzugshinweise zum Bay. AGGlüStV bestätigt


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Mitglieder,

wir nehmen Bezug auf die Ausführungen zu den Vollzugshinweisen zum Bay. AGGlüStV im Rahmen der gestrigen Jahreshauptversammlung und teilen Ihnen mit, dass die mündlichen Zusagen aus dem Bay. Innenministerium nun durch ein Schreiben des Bay. Innenministers bestätigt wurden:Die Erlaubnisse für Verbundspielhallen und Spielhallen mit Abstandsproblematik gemäß Art. 15 Abs. 3 und Abs. 4 AGGlüStV sollen nunmehr auf fünf Jahre statt wie bisher vorgesehen auf vier Jahre befristet werden.Soweit Zertifizierungen nicht rechtzeitig durchgeführt werden können, weil ein DAkkS-akkreditierter Standard noch fehlt, werden die Erlaubnisse bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen unter der Auflage erteilt, dass die Zertifizierung unverzüglich durchgeführt und der Erlaubnisbehörde unaufgefordert ein Nachweis vorgelegt wird, sobald die Akkreditierung von Prüforganisationen, die Zertifizierungen durchführen, bei der DAkkS abgeschlossen ist.Dies gilt auch für Zertifizierungen für Spielhallen mit Abstandsproblematik gem. Art. 15 Abs. 4 AGGlüStV, die nicht nur von akkreditierten Prüforganisationen, sondern auch von nicht-akkreditierten Prüforganisationen durchgeführt werden können.Besondere Schulung des Personals in Verbundspielhallen:Unter der Voraussetzung, dass ein Mitarbeiter innerhalb der ersten drei Monate nach seiner Neueinstellung mittels einer internen Schulung mit den gesetzlichen Vorgaben, den Auflagen des Erlaubnisbescheids und den Anforderungen des Sozialkonzepts vertraut gemacht wird und dies gegenüber der Erlaubnisbehörde durch Erklärung nachgewiesen wird, ist es ausreichend, wenn wie bei Einfachspielhallen auch bei Verbundspielhallen die erstmalige Schulung des Personals erst nach spätestens sechs Monaten erfolgt.Sobald uns die geänderten Vollzugshinweise ausformuliert vorliegen werden wir Ihnen diese zur Verfügung stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bayerischer Automaten-Verband e.V.

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