BAV-RS: Anmeldung bei Spielersperrdatei OASIS ist ab heute möglich

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach der kurzfristigen Verschiebung Anfang Juli ist, wie angekündigt, die Anmeldung zur länder- und spielformübergreifenden Spielersperrdatei OASIS ab heute möglich.

Die Anmeldung ist verpflichtend für alle Veranstalter von Glücksspielen und ausschließlich digital über ein Online-Formular möglich.
Über den Link gelangen Sie zum Antrag.

Weitere aktuelle Informationen zum Spielersperrsystem OASIS finden Sie hier.

Auch wenn der tatsächliche technische Anschluss an die Sperrdatei erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein wird, empfehlen wir, die Anmeldung umgehend durchzuführen.

  • Wir weisen nochmals darauf hin, dass Betreiber einer Spielhalle für jeden Standort die Erlaubnis zum Betrieb der Spielhalle vorlegen müssen. Bitte beachten Sie, dass die glücksspielrechtlichen Erlaubnisse in Bayern durch das AGGlüStV bis zum 30.09. verlängert wurden. Soweit eine Anmeldung vorläufig abgelehnt wird, weil eine aktuelle glücksspielrechtliche Erlaubnis noch nicht vorliegt, ist in jedem Fall die Registrierung vorzunehmen und ggf. gegenüber Ordnungsbehörden bereitzuhalten.
  • Bei Aufstellungen in gastronomischen Betrieben muss zudem die Geeignetheitsbestätigung mit übersandt werden.
  • Die erlaubten Dateiformate für die Dokumente sind .pdf, .jpeg und .png und die Dateien dürfen die Maximalgröße von 3 MB pro Datei nicht übersteigen.

Ein paar Tipps von OASIS für die Antragstellung:

  • Sollten Sie zehn oder mehr Betriebsstätten betreiben füllen Sie bitte den Initialantrag aus. Sie werden gefragt, ob Sie mehr als zehn Betriebsstätten anmelden wollen. Setzen Sie bitte das Häkchen und speichern Sie die zum Download angebotene Excel-Datei. Übersenden Sie bitte die ausgefüllte Liste zusammen mit den Erlaubnissen an (oasis@rpda.hessen.de). Sollten Sie ein sehr hohes Datenvolumen (> 10MB) haben setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
  • Jede Betriebsstätte ist getrennt an OASIS anzuschließen, d.h. für jede Betriebsstätte wird ein eigener Antrag erzeugt. Beim ersten Antrag („Initial-Antrag“) werden auch die notwendigen Informationen zum Veranstalter abgefragt. Weitere Betriebsstätten werden nach einer Wiedererkennung per Vertragsnummer und Passwort erfasst. Dies wird als „Folgeantrag“ bezeichnet.
  • Für jeden Folgeantrag ist die Seite neu aufzurufen und die weitere Betriebsstätte einzugeben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bayerischer Automaten-Verband e.V.

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