Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder, bis zum 30.09.2021 müssen die Anträge auf Verlängerung der glücksspielrechtlichen Erlaubnisse für die Spielhallen in Bayern gestellt sein. Zertifizierung: Bei Verbundspielhallen wird in Art. 15 Abs. 3 des AGGlüStV für eine Fortsetzung der Befreiung vom Verbundverbot die Zertifizierung durch eine akkreditierte Prüforganisationverlangt. Aktuell gibt es noch keinen bei der DAkkS akkreditierten Prüfstandard für Spielhallen. Deshalb ist auch noch keine Prüforganisation auf einen solchen Standard zugelassen, sie sind insoweit also nicht akkreditiert. Die DAkkS und die Innenministerien der Länder lassen deshalb die bisher durchgeführten Zertifizierungen nicht für die Anforderung aus dem neuen Art. 15 Abs. 3 gelten. Wenn für eine Verbundspielhalle aktuell eine Re-Zertifizierung ansteht, dann verschieben Sie die bitte so lange, bis der Prüfstandard und die Prüforganisationen auf diesen Standard akkreditiert sind. Die Ordnungsämter werden informiert, dass es hier zu Verzögerungen kommt. Bei Spielhallen mit Mindestabstandsproblem gilt diese Voraussetzung der Akkreditierung nicht. Einfachspielhallen können sich —————–also nach dem aktuellen Prüfstandard zertifizieren lassen, um die Voraussetzung des Art. 15 Abs. 4 AGGlüStV zu erfüllen. OASIS: Sie haben Ende letzter Woche von OASIS die Mitteilung erhalten: Nach Art. 15 Abs. 6 S. 2 AGGlüStV gilt die Erlaubnis über die Frist des 30.09.2021 fort, wenn ein Antrag auf Verlängerung gestellt wurde. In diesen Fällen gilt die Erlaubnis solange fort bis über den Antrag auf Verlängerung entschieden wurde. Für Sie bedeutet dies: Ihr Anschluss an OASIS wird systemseitig am 30.09.2021 gesperrt. Sie können dies verhindern, indem Sie unsentweder einen behördlichen Nachweis über den von Ihnen gestellten Antrag auf Verlängerung der am 30. Juni 2021 wirksamen Erlaubnisoder eine Ihnen nach dem 30. Juni erteilte aktuelle Erlaubnis vorlegen. Wir wissen, dass viele Behörden keine Bestätigung ausstellen. Fragen Sie ggf. unter Hinweis auf OASIS bei Ihrer Behörde nach. Bekommen Sie keine Bestätigung, dann müssen Sie sich neu bei OASIS anmelden, wenn Sie dann die neue Erlaubnis haben. Mehr kann nicht passieren. |
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bayerischer Automaten-Verband e.V.