BAV-RS: Ausstellung von Bestätigungen für Anträge auf Spielhallenerlaubnisse

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Mitglieder,

wie bereits mitgeteilt hat das RP Darmstadt den Spielhallenbetreibern mitgeteilt, dass der Anschluss an OASIS am 30.09.2021 (Auslaufen der Übergangsfrist für das Fortbestehen von Spielhallenerlaubnissen nach Art. 15 Abs. 6 Satz 1 AGGlüStV) gesperrt wird, wenn nicht eine aktuelle Erlaubnis oder eine Bestätigung über einen zwischenzeitlich gestellten Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis vorgelegt wird.
 
Um Unterbrechungen des Anschlusses von Spielhallen an OASIS zu vermeiden, hat das Bay. Innenministerium die nachgeordneten Behörden darum gebeten, Spielhallenbetreibern auf Wunsch entsprechende Bestätigungen auszustellen.

Das Innenministerium hat uns gebeten, diese Information an Ihre Mitglieder weiterzugeben. Dieser Bitte kommen wir gerne nach. Fragen Sie also Ihre Behörden um eine Bestätigung über die gestellten Verlängerungsanträge.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bayerischer Automaten-Verband e.V.

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