Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bay. Landtag hat gestern die vom Ministerrat beschlossene 14. Bay. IfSMVabgesegnet. Sie wurde gestern spätabends im Ministerialblatt veröffentlicht und ist damit bereits ab heute in Kraft. In Anlage fügen wir den aktuellen Verordnungstext und die Begründung bei. Das Wichtigste nochmal in Kürze: -Ab sofort genügt bei Maskenpflicht eine medizinische Maske, FFP2 ist nicht mehr notwendig. Am festen Sitzplatz mit Abstand 1,5 m zu anderen entfällt die Maskenpflicht. Ebenso am Tisch in Gaststätten. -Die Personenbegrenzung je qm wurde aufgehoben.Ab einer Inzidenz von 35 gilt für den Zutritt die 3-G-Regel, auch in Spielbanken, Spielhallen und Wettannahmestellen. -Es müssen weiter Infektionsschutzkonzepte vorgehalten werden. -Die Sperrzeit für die Gastronomie und damit auch für die Ausgabe von Getränken in Spielhallen wurde aufgehoben. Es gelten wieder die normalen Sperrstunden. -In reinen Schankwirtschaften muss in geschlossenen Räumen die Bedienung am Tisch erfolgen und Abgabe und Verzehr von Getränken an der Theke oder am Tresen sind nicht zulässig. Die FAQs des Innenministeriums, das Muster-Hygienekonzept des Wirtschaftsministeriums für die Gastronomie und auch unsere Hygienekonzepte müssen jetzt wieder überarbeitet und angepasst werden. Wir werden Ihnen diese schnellstmöglich zukommen lassen. |
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bayerischer Automaten-Verband e.V.