BAV-RS-Corona: Änderung der IfSMV für Anf. Juni erwartet

Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
 
es gab zuletzt immer wieder Änderungen in der aktuellen, der 12. Bay. IfSMV.
Wir sind hier weiterhin in Art. 11 Abs. 6 bei den Freizeitbetrieben eingeordnet.
Für unsere Betriebe gibt es damit aktuell keine Neuigkeiten.
 
Für den 03.06. ist die nächste Abstimmung über Lockerungsmaßnahmen und Änderungen angekündigt.
Wir wissen, dass aus anderen Bundesländern Meldungen über Öffnungsperspektiven kursieren.
Der Verband führt intensive Gespräche, um eine möglichst zeitnahe Wiedereröffnung zu erreichen.
 
Zu den genauen Anforderungen, die dann gelten, gibt es leider auch noch keine Hinweise.

Wir bitten Sie weiterhin um Geduld und werden Sie umgehend informieren, sobald es neue Erkenntnisse gibt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bayerischer Automaten-Verband e.V.

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