BAV-RS-Corona: Änderungen beim BAV-Infektionsschutzkonzept / Änderungen Corona-Arbeitsschutzverordnung

Liebe Mitglieder,
lieber Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben das BAV Infektionsschutz- und Hygienekonzept für die Spielhallen und Gaststätten nochmals an die Vorgaben der 14. Bay. IfSMV angepasst.
Dieses fügen wir in Anlage bei, ebenso die auszutauschenden Seiten ggü. der letzten Fassung.

Hintergrund ist, dass für die Abgabe von Speisen und Getränken in Spielhallen nicht mehr die Vorschriften der Gastronomie gelten – es muss also keine Gästeerfassung mehr erfolgen.

In Innenräumen der Spielhallen gilt für Gäste die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Maskenpflicht); dies gilt nicht am festen Sitzplatz, wenn zuverlässig der Mindestabstand zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören.

Wenn über die Inzidenz die 3-G-Regel gilt, dann muss ein vor Ort durchgeführter Schnelltest protokolliert werden – hier, aber nur hier, muss doch wieder eine Gästeerfassung erfolgen. In Anlage das angepasste Formular.

Außerdem hat das Bundeskabinett hat am 01. September 2021 die Anpassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verabschiedet. Die neue Verordnung soll am 10. September 2021 in Kraft treten und bis 24. November 2021 gelten.

Wesentlicher Inhalt:

  • Möglichkeit zur Berücksichtigung eines dem Arbeitgeber bekannten Impf- oder Genesenenstatus bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen, jedoch ohne Frage-bzw. Auskunftsrecht des Arbeitgebers.
  • Pflicht zur Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte gilt fort. Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren.
  • Testangebotspflicht (2x wöchentlich) bleibt bestehen.
  • Anspruch der Beschäftigten auf Wahrnehmung des Impftermins während der Arbeitszeit.
  • Pflicht der Arbeitgeber zur Aufklärung der Beschäftigten über Gesundheitsgefährdung in Zusammenhang mit COVID-19.
  • Pflicht der Arbeitgeber zur organisatorischen und personellen Unterstützung der Betriebsärzte bei Durchführung der Impfungen.

Über weitere Neuerungen halten wir Sie auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bayerischer Automaten-Verband e.V.

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