BAV-RS-Corona: Bay. Verwaltungsgerichtshof setzt Beschränkung der Öffnungszeiten der Gastwirtschaften aus

Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
 
der Bay. Verwaltungsgerichtshof hat heute in einem Beschluss in einem Eilverfahren die Beschränkungen der Öffnungszeiten in der Gastronomie bis 22 Uhr für rechtswidrig erachtet und diese Beschränkungen ausgesetzt.
Die nur eingeschränkt gestattete Abgabe von Speisen und Getränken sowohl in den Innenräumen von Gaststätten als auch auf Freischankflächen nur in der Zeit von 6 bis 22 Uhr sei „nicht rechtskonform“.

Es gelten damit vorläufig wieder die normalen Öffnungszeiten, wie vor der Infektionsschutzverordnung.

Erst am Dienstag hatte sich das bayerische Kabinett dafür entschieden, die Sperrstunde ab kommenden Montag auf 23 Uhr zu verlängern.
Die Regierung hat zum Beschluss mitgeteilt, dass sie dessen Auswirkungen jetzt prüfe. Es ist offen, ob das Urteil bereits in die anstehende Änderung der Infektionsschutzverordnung einfließen wird.

Achtung:
Die Richter haben ausdrücklich betont, dass ihre Entscheidung nicht die weiter bestehende Schließung von Bars, Clubs, Diskotheken und sonstigen Vergnügungsstätten berührt. Deren Schließung gilt also fort.
Auch die anderweitig vorgegebenen Sperrzeiten, z.B. nach der Bayerischen Biergartenverordnung, sind weiterhin zu beachten.

Über Änderungen halten wir Sie weiter auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bayerischer Automaten-Verband e.V.

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