BAV-RS-Corona: Pflicht zu Testangebot ggü. Arbeitnehmern

Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Pandemiebekämpfung wurde jetzt die Pflicht der Unternehmen eingeführt, ihren Arbeitnehmern Schnelltests anzubieten:Mitarbeiter, die nicht ausschließlich im Home-Office tätig sind, muss einmal wöchentlich die Gelegenheit gegeben werden, sich auf das SARS-CoV-2- Virus testen zu lassen. 
Arbeitnehmer, die tätigkeitsbedingt ein gesteigertes Infektionsrisiko gemäß § 5 Abs.2 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung haben, erhalten zweimal die Woche, die Möglichkeit, sich auf das Coronavirus testen lassen zu können.
Sie müssen Ihre Mitarbeiter über diese Möglichkeit informieren. In Anlage ein entsprechendes Muster. Wenn Sie das über einen Aushang oder eine Rundmail verteilen, dann muss es nicht einzeln gegengezeichnet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bayerischer Automaten-Verband e.V.
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