Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
am Wochenende wurde die 6. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht (Anlage). Es wurden die ab dem 22.06. geltenden Lockerungen aufgenommen.
Wichtig für unsere Branche ist, dass
- der Beschluss des Bay. Verwaltungsgerichtshofs vom Freitag umgesetzt und die Beschränkungen der Öffnungszeiten in der Speisegastronomie komplett gestrichen wurden; es gelten wieder die allg. Regeln; die Schließung der getränkegeprägten Bistros, Bars, Clubs, Diskotheken und sonstigen Vergnügungsstätten gilt aber weiterhin fort! (vgl. RS vom Freitag);
- die Mitarbeiter in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften oder an Rezeptionen nicht dauerhaft die Maske tragen müssen, wenn sie durch transparente Schutzwände aus Acrylglas o.ä. zuverlässig geschützt werden; das gilt auch für Dienstleistungen, also auch für den Thekenbereich in Spielhallen – hinter der Plexiglasscheibe o.ä.!
Im Übrigen gelten die Regelungen zur Maskenpflicht der Gäste, zum Mindestabstand von 1,5 Metern usw. erst mal weiter fort.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bayerischer Automaten-Verband e.V.