BAV-RS-Corona: steigende Inzidenzen – neue Beschlüsse MPK – Testpflicht kommt zurück


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 10. August wieder strengere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Diese sind aktuell aber in Bayern noch nicht näher umgesetzt.

Als Rahmen wurde beschlossen, dass der Inzidenzwert von 50 auf 35 herabgesetzt wird und dann ab einem Inzidenzwert von 35 die 3-G-Regelung greift (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen). Alle Personen die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind müssen dann einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter ist als 24 Stunden, oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden, vorlegen.

Entsprechende Verordnungen oder Verfügungen sollen bis spätestens zum 23. August 2021 umgesetzt werden.

Außerdem wird der Bund das Angebot kostenloser Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober 2021 beenden.
 
Aktuell erreicht uns vermehrt die Frage, ob die 3-G-Regel ab dem 23. August bei einer Inzidenz von 35 auch für das Servicepersonal in Spielhallen bzw. den Wirt oder das Personal in Gaststätten gilt.
Nach aktuellem Stand können wir Sie hier beruhigen. Uns sind auch derzeit keine Bestrebungen in diese Richtung bekannt. Sicherlich ist es dennoch nicht verkehrt, freiwillige Maßnahmen in diese Richtung vorzunehmen. Auch die Pflicht, den Angestellten Testangebote bereitzustellen, gilt weiterhin.
Mit einer entsprechenden Schulung können Sie Ihren Mitarbeitern und Gästen auch selbst beaufsichtigte Selbsttests inkl. digitaler Testnachweise anbieten, die dann für 24h weiterverwendet werden können.  

ACHTUNG:
Leider steigen auch in Bayern die in einigen Städten und Landkreisen die Inzidenzenwieder an, so dass die jetzt schon in der aktuellen Bay. IfSMV geltenden Regelungen wieder greifen.

Das bedeutet u.a., dass in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von 50 oder mehr die Besucher von Spielhallen einen Testnachweis vorlegen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bayerischer Automaten-Verband e.V.

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