BAV-RS-Corona: steigende Inzidenzen – Testpflicht – Änderung Gästeerfassung

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
noch wurden die Beschlüsse der MPK vom 10. August für Bayern nicht näher umgesetzt, nach denen u.a. der Inzidenz-Grenzwert von 50 auf 35 gesenkt werden soll.

Ungeachtet dessen steigen die Inzidenzen weiter. Nach der 123. Bay. IfSMV gilt:
Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die von der Regelung verfügten Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag (also ab dem 5. Tag) in Kraft.

Das bedeutet, dass in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen von 50 oder mehr ab dem 5. Tag die Besucher von Spielhallen wieder einen Testnachweis vorlegen müssen.

Wir haben die Gästeregistrierung zur Erfassung der 3-G-Voraussetzung ergänzt und fügen die neue Version in Anlage bei.

Die 3-G-Regel gilt nach aktuellem Stand nicht für das Servicepersonal in Spielhallen bzw. den Wirt oder das Personal in Gaststätten. Uns sind auch derzeit keine Bestrebungen in diese Richtung bekannt.
Sicherlich ist es dennoch nicht verkehrt, freiwillige Maßnahmen in diese Richtung vorzunehmen. Auch die Pflicht, den Angestellten Testangebote bereitzustellen, gilt weiterhin.
Mit einer entsprechenden Schulung können Sie Ihren Mitarbeitern und Gästen auch selbst beaufsichtigte Selbsttests inkl. digitaler Testnachweise anbieten, die dann für 24h weiterverwendet werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bayerischer Automaten-Verband e.V.

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