BAV-RS-Corona: Update zur 13. Bay. IfSMV, gastronomische Angebote ab 01.07. 21 bis 01.00 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Bay. Ministerrat hat heute wieder kleine Änderungen bei der 13. Bay. IfSMV beschlossen.

Für unsere Branche relevant ist, dass gastronomische Angebote ab dem 01.07. wieder bis 1.00 Uhr nachts erlaubt sind (anstelle bisher 24.00 Uhr).
Also auch der Ausgabe von Speisen und Getränken in Spielhallen – bei gleichzeitig der Pflicht zur Gästeregistrierung.

Reine Schankwirtschaften nach den § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 2 des Gaststättengesetzes dürfen weiterhin leider nur unter freiem Himmel öffnen.

Insgesamt wurde die 13. IfSMV bis einschließlich 28. Juli 2021 verlängert. Bis dahin wird es hoffentlich noch weitere Änderungen und damit Lockerungen geben, über die wir Sie wieder informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bayerischer Automaten-Verband e.V.

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