BAV-RS-Corona: Update zur Überbrückungshilfe III


Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
 
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) haben die Überbrückungshilfe III nochmals verbessert sowie einen Eigenkapitalzuschuss für besonders von der Krise betroffene Unternehmen auf den Weg gebracht.
So sollen die wirtschaftlichen Schäden der Unternehmen, verursacht durch die Corona-Pandemie, weiter abgemildert werden.
 
1. Verbesserung der Überbrückungshilfe III
 
Die Überbrückungshilfe III wird u.a. um nachfolgende Punkte erweitert:
* Die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, wird auf bis zu 100 Prozenterhöht. Bislang wurden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet.
* Antragstellern wird in begründeten Härtefällen die Möglichkeit eingeräumt, alternative Vergleichszeiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 zu wählen.

2. Eigenkapitalzuschuss
 
Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben, erhalten außerdem einen Eigenkapitalzuschuss. Dieser wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt .
Dieser beträgt demnach bis zu 40 Prozent des Betrags, den ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten nach Nr. 1 bis 11 erstattet bekommt.
Überbrückungshilfe Unternehmen – FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe III“ (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Der Eigenkapitalzuschuss und die weiteren Verbesserungen werden im Rahmen der bestehenden Überbrückungshilfe III gewährt.
Die FAQ zur Überbrückungshilfe III werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Darin wird das Verfahren zur Auszahlung des Eigenkapitalzuschusses erläutert. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bayerischer Automaten-Verband e.V.