Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem nun die Wiedereröffnung der Spielhallen ansteht leiten wir Ihnen in Abstimmung mit Herrn Trögeler in Anlage die Mitteilung der Zürich Versicherung weiter. „Mit dem Tag der Wiedereröffnung Ihrer Betriebe fällt die Gefahrerhöhung fort und es gelten die vertraglich vereinbarten Deckungssummen, für Bargeld in geschlossenen Geldwechslern und geschlossenen Geldspielautomaten, die vorgenannten Geräte dürfen nicht mehr offenstehen. Wir tragen dem Umstand Rechnung, dass Sie bereits zuvor die Betriebsbereitschaft herstellen. Aus diesem Grund gelten sieben Tage vor dem Tag der Wiedereröffnung die vertraglich vereinbarten Deckungssummen, für Bargeld in Geldwechslern und Geldspielautomaten.“ |
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bayerischer Automaten-Verband e.V.