BAV-RS: Info zur Anmeldung bei OASIS


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
in Ergänzung zu den Ausführungen auf der gestrigen Online-Informationsveranstaltung übersenden wir Ihnen in Anlage die Zusammenstellung von Informationen des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Am Donnerstag, 01. Juli 2021 treten der GlüStV 2021 und das Bay. AGGlüStV in Kraft und damit die Regelungen zum bundesweiten, spielformübergreifenden Sperrsystem („OASIS“).
-Laut der aktuellen Mitteilung von OASIS kann man sich ab dem 01.07.2021, 10.00 Uhr bei OASIS anmelden.
-Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über eine Online-Formular-Plattform.
-Der Antrag soll möglichst während der Service-Zeiten des beauftragten IT-Dienstleisters, nämlich Montag bis Donnerstag, zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr sowie Freitag zwischen 08:00 Uhr und 14:00 Uhr, gestellt werden, um ggf. technische Support zu erhalten.
-Technische Anfragen können Sie auch rund um die Uhr unter der Servicenummer +49 6652 187 2212 stellen oder über das E-Mail-Service-Desk unter IT-Service-Desk@hzd.hessen.de.
-Wenn sie online das Nutzerkonto angelegt haben werden Ihnen die Vertragsunterlagen per E-Mail zugesandt. Diese sind ausgefüllt und unterschrieben an die angegebene E-Mail Adresse zurückzusenden.
-Mit den Vertragsunterlagen erhalten Sie zudem eine Bestätigung des Antragseingangs. Dies kann aus technischen Gründen verzögert geschehen. Daher empfehlen wir Ihnen die Antragsstellung auch selbst zu dokumentieren (bspw. mittels Screenshots).  Halten Sie diese Bestätigung und/oder Ihre Dokumentation bei etwaigen Kontrollen der Ordnungsbehörden vor.
-Pflichtfelder sind alle korrekt und wahrheitsgemäß auszufüllen. Es ist darauf zu achten, dass die einzureichenden Unterlagen vollständig sind.
-Es müssen sowohl aktuelle Erlaubnisse für die Spielhallen als auch aktuelle Geeignetheitsbestätigung für die Automatenaufsteller mit hochgeladen werden. Liegt keine aktuelle Erlaubnis bzw. Geeignetheitsbestätigung vor, so kann der Anschluss an OASIS nicht erfolgen.
-Unvollständige Anträge führen zu einer Ablehnung und zu erhöhten Bearbeitungszeiten.
-Reichen Sie nur die wesentlichen und erforderlichen Unterlagen ein und verzichten Sie auf „sonstige“ Anhänge.
-Verwenden Sie die Dateiformate PDF, JPEG und PNG, mit einer Größe von maximal 3 MB pro Datei. Anhänge müssen trotzdem leserlich sein.

Das Bay. Innenministerium hat bereits darauf hingewiesen, dass man trotz der Übergangsfrist im Ausführungsgesetz zeitnah die Voraussetzungen für en Anschluss an die Sperrdatei schaffen soll.
Deshalb sollte am 01.07.2021 oder spätestens in den folgenden Tagen einen Antrag auf Anschluss an das Sperrsystem zu stellen.
Sollte ein Antrag technisch nicht möglich sein, so sollte das dokumentiert werden (Screenshot, Foto).

Die Bearbeitung der Anträge wird laut Aussage des Regierungspräsidiums Darmstadt bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen.

Um bei eventuellen Kontrollen Ihre Bemühungen nachweisen zu können sollten Sie einen Ausdruck / eine Fotokopie Ihres Antrags sowie des Schreibens des Innenministeriums (Anlage) zu Ihren Unterlagen nehmen.

Achtung:
-Die bisherigen standortbezogenen Spielersperren gelten für die ausgesprochene Dauer weiter! Diese sind weiter zu beachten.
-Wenn Gäste ab dem 01.07.2021, im Zeitraum der Antragsbearbeitung, eine Sperre bei Ihnen beantragen, dann tragen Sie eine standortbezogene Sperre ein und leiten den Sperrantrag außerdem per E-Mail an das Regierungspräsidium Darmstadt weiter (oasis@rpda.hessen.de).
-Der Antrag auf Selbstsperre gemäß GlüStV 2021 steht ab dem 01.07.2021 auf der Seite des RP Darmstadt zum Download zur Verfügung: https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/glücksspiel/spielsuchtprävention

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bayerischer Automaten-Verband e.V.

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