BAV-RS: Mitteilung des Innenministeriums zur Verzögerung Anschluss an Sperrdatei

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
wir haben heute das Schreiben des Bay. Innenministeriums zum Anschluss von Spielhallen sowie von Gaststätten mit Geldspielgeräten an das Spielersperrsystem OASIS erhalten.
Dieses fügen wir in Anlage bei.

Kernaussagen sind, dass
– ab dem 1. Juli 2021 Homepage des RP Darmstadt ein Onlineformular zur Registrierung zum Anschluss an das OASIS Spielersperrsystem für alle Veranstalter/Automatenaufsteller bereitgestellt wird. Anträge können aus rechtlichen Gründen erst ab dem 1. Juli 2021 gestellt werden.
-vorher gestellte Anträge nicht bearbeitet werden. Das hatten wir Ihnen bereits mitgeteilt.
-der Gesetzesentwurf des Bay. AGGlüStV die Schaffung einer Übergangsregelung vorsieht. Die Übergangsregelung stellt klar, dass Spielhallen sowie Gaststätten usw. von der Pflicht zum Anschluss an OASIS und von der Erfüllung der Sperrdatei befreit sind, solange und soweit dies technisch noch nicht möglich istLängstens gilt diese Befreiung bis zum Ablauf des 30. Juni 2022, da zu erwarten ist, dass bis dahin ein Anschluss möglich ist.
-aus der Nichterfüllung der Pflicht zum Anschluss an OASIS und der Verpflichtungen nach §§ 8 und 8a GlüStV 2021 in diesem Zeitraum keine aufsichts- oder ordnungswidrigkeitsrechtlichen Maßnahmen resultieren können.
die Übergangsregelung von der Erfüllung dieser Verpflichtungen nur, soweit der Anschluss und die Erfüllung dieser Pflichten technisch noch nicht möglich sind. Wenn es also technisch früher möglich ist, dann tritt die Pflicht früher in Kraft.
-die Verpflichtung trotzdem bestehen bleibt, bereits mögliche Vorbereitungsmaß-nahmen zu ergreifen und insbesondere ab 1. Juli 2021 einen Antrag beim Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bayerischer Automaten-Verband e.V.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht am Allgemein. Setze ein Lesezeichen auf den permalink.