BAV-RS: Vollzugshinweise zu den neuen Anforderungen bei Verbundspielhallen

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

gestern wurden vom Bay. Innenministerium erste Vollzugshinweise zu den ab heute geltenden GlüStV und Bay. AGGlüStV veröffentlicht.
Diese betreffen die beiden neuen Anforderungen bei den Mehrfachspielhallen gemäß § 15 Abs. 3 AGGlüStV erhalten:

  • Sachkundenachweis für Betreiber von sog. Verbundspielhallen und
  • die besondere Schulung des Personals.

In Anlage übersenden wir Ihnen das Schreiben unseres Vorstands mit diesen Vollzugshinweisen.

Wir werden möglichst zeitnah Unterlagen und Schulungsangebote zur Erfüllung dieser Anforderungen mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bayerischer Automaten-Verband e.V.

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