Verbindlicher Antrag auf Mitgliedschaft

Um welche Art Firma handelt es sich?

Gastronomiebetrieb Spielhallenbetrieb

     

    Gastronomiebetrieb – Verbindlicher Antrag auf Mitgliedschaft

     

    Zu meinen persönlichen Verhältnissen mache ich folgende Personenstandsangaben:





    Geschäftssitz



    Wohnort







     

     

    Ist Ihre Firma handelsgerichtlich eingetragen?*


     



    (Fällig zum 01.01. eines jeden Kalenderjahres bzw. Beitrag für 2 Jahre fällig am 5. des Folgemonats nach Eintritt)

     

    Mitglieds-Beitrag:


    + Aufnahmegebühr: 500,- EUR

    (einmalig fällig am 5. des Folgemonats nach Eintritt)

    + 1.000,- EUR jähr. – reine Gastro-Aufsteller

    (Fällig zum 01.01. eines jeden Kalenderjahres bzw. Beitrag für 2 Jahre fällig am 5. des Folgemonats nach Eintritt)

    Mindestmitgliedschaft: 2 Jahre

    Jährlicher Gesamtbeitrag:

     

     

    Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im BAV


     

    Folgende weitere Unterlagen sind mit einzureichen




     

     

    SEPA-Basis-Lastschriftmandat





     

     


    captcha

     

    Hinweis: Satzungsgemäß entscheidet der Vorstand über die Aufnahme als Mitglied nach Prüfung und Zustimmung der anderen Mitglieder. Das Verfahren dauert ab Vorlage aller
    notwendigen Unterlagen ca. 3-4 Wochen.

     

     

       

      Spielhallenbetrieb – Verbindlicher Antrag auf Mitgliedschaft

       

      Zu meinen persönlichen Verhältnissen mache ich folgende Personenstandsangaben:





      Geschäftssitz



      Wohnort







       

       

      Ist Ihre Firma handelsgerichtlich eingetragen?*



      (Fällig zum 01.01. eines jeden Kalenderjahres bzw. Beitrag für 2 Jahre fällig am 5. des Folgemonats nach Eintritt)


      (Abrechnung erfolgt ab Juli eines jeden Kalenderjahres)

       


       

       

      Mitglieds-Beitrag:

      + Aufnahmegebühr: 500,- EUR

      (einmalig fällig am 5. des Folgemonats nach Eintritt)

      + Jährlicher Beitrag gemäß Spielhallenstandorte

      (Fällig zum 01.01. eines jeden Kalenderjahres bzw. Beitrag für 2 Jahre fällig am 5. des Folgemonats nach Eintritt)

      + Bei Neumitgliedern ist der Mitglieds-Beitrag für zwei Jahre sofort fällig

      Mindestmitgliedschaft: 2 Jahre

       

      Gesamter Mitglieds-Beitrag in EUR:

       

      + Ab Juli Zusatzbeitrag in EUR:

      + Zusatzbeitrag = Anzahl der Spielhallen-Konzessionen x 300 EUR

      (Abrechnung erfolgt ab Juli eines jeden Kalenderjahres)

       

       

       

      Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im BAV

      • hauptberuflicher Automatenaufsteller

      • ordnungsgemäßer Leumund

       

      Waren/sind Sie Mitglied eines Automatenverbandes in einem anderen Bundesland? *

       

       

      Sind Sie aus einem anderen Automatenverband ausgeschieden? *

       

       

      Folgende Unterlagen sind mit einzureichen




       

       

      SEPA-Basis-Lastschriftmandat





       

       


      captcha

       

      Hinweis: Satzungsgemäß entscheidet der Vorstand über die Aufnahme als Mitglied nach Prüfung und Zustimmung der anderen Mitglieder. Das Verfahren dauert ab Vorlage aller
      notwendigen Unterlagen ca. 3-4 Wochen.