Mit dem Ziel, frühzeitig problematisches und pathologisches Spielverhalten zu erkennen und Betroffene in die örtlichen Hilfesysteme zu vermitteln, haben die Spitzenverbände der Deutschen Automatenwirtschaft zusammen mit einem wissenschaftlichen Beirat in Abstimmung mit der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) das Muster für Betriebliche Sozialkonzepte gemäß § 6 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verabschiedet.

Wir vom BAV haben dieses in Abstimmung mit dem Bayerischen Innenministerium und unter Einbeziehung u.a. der Landesstelle Glücksspielsucht an die bayerischen Anforderungen angepasst.

Als Mitglied des Bayerischen Automaten-Verbandes erhalten Sie das für Bayern genehmigte Sozialkonzept gegen eine Schutzgebühr von 29,50 Euro (zzgl. MWSt.). Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Geschäftsstelle.

Sie müssen dieses für Ihren Betrieb personalisieren. Dazu können Sie das Firmendaten-Formular verwenden.

Die u.a. durch den Bayerischen Automaten Verband e.V. erstellten Inhalte und Werke unterliegen dem Urheberrecht (Seite 5 des Sozialkonzeptes).

Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Besteller zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro (in Worten: fünftausendeinhundert Euro) an den Bayerischen Automaten Verband e.V.