Vor einer Entscheidung über eine Mitgliedschaft müssen die in der Satzung genannten weiteren Unterlagen übersendet werden.

Diese sind:

  • ein polizeiliches Führungszeugnis
  • ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • und eine Kopie der Gewerbeanmeldung
    Mit diesen Unterlagen muss jeder Bewerber seinen einwandfreien Leumund nachweisen. Das wurde von den Mitgliedern auf der JHV 2013 beschlossen.

Erst wenn die Unterlagen vollständig vorliegen können der Vorstand und die Mitglieder über die Aufnahme entscheiden.