Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Mitglieder,
in Kürze steht Weihnachten an.
Eine Übersicht der Sperrzeiten für die kommenden Feiertage ist nachfolgend aufgeführt.
Für Bayern
24.12. Heiliger Abend: ab 14:00 Uhr geschlossen
Weiterhin gilt auch für die Weihnachtsfeiertage, dass zu Zeiten des Hauptgottesdienstes
(von 07.00 bis 11.00 Uhr) nach Art. 2 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 Bay FTG, die Spielhallen zu dieser Zeit geschlossen sein müssen und auch in Gaststätten, Bistros usw. dürfen keine Geldspielgeräte betrieben werden!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bayerischer Automaten-Verband e.V.